die Sanierung von Wohn– und Geschäftshäusern in Altstadtbereichen und Sanierungsgebieten
die Sanierung von denkmalgeschützten Objekten
den Bau von Bürogebäuden sowie Autohäusern
den Hallenbau für Gewerbe
die Sanierung von Gebäuden speziell unter besonderer Berücksichtigung alternativer Energien